Merkblatt: Das weitere Vorgehen
Der Vorsorgeauftrag ermöglicht einer handlungsfähigen Person, für den Fall ihrer eigenen zukünftigen Urteilsunfähigkeit, bereits im Vorfeld die eigenen Angelegenheiten zu regeln und eine natürliche oder juristische Person hierfür zu beauftragen. Nach der Erstellung sollten Sie den e-Vorsorgeauftrag periodisch überprüfen, ob er noch aktuell ist bzw. die aktuellen Bedürfnisse abdeckt.
Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist müssen Sie ihn entweder:
- vollständig handschriftlich/eigenhändig, von Anfang bis Ende, niederschreiben und mit Datum und Unterschrift versehen (d.h. der e-Vorsorgeauftrag muss komplett von Hand abgeschrieben werden); oder
- öffentlich/notariell beurkunden lassen. Siehe Punkt 1 im Merkblatt.
Es genügt nicht, wenn der e-Vorsorgeautrag lediglich ausgedruckt sowie datiert und unterzeichnet wird!
Wir empfehlen Ihnen:
- Die Hinterlegung des Vorsorgeauftrags gemäss Punkt 2 im Merkblatt.
- Die Eintragung im Personenstandsregister gemäss Punkt 3 im Merkblatt.